

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Urlaubsarten. Es ist jedoch wichtig, diese zu kennen, um sie nutzen zu können. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsantragsschreiben vorzulegen, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein. Hier sind einige häufige Urlaubsarten, für die Sie Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben zukommen lassen können.
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Der bezahlte Urlaub
Laut Gesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der vom Arbeitgeber getragen wird. Dieser Urlaub umfasst eine Dauer von 25 Arbeitstagen, also 30 Kalendertagen, was 5 Wochen bezahlten Urlaubs pro Jahr entspricht, basierend auf 2,5 Tagen pro Monat Arbeit.
Um diesen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben für den bezahlten Urlaub zusenden. Auf der Website von Document Gratuit finden Sie ein Muster für ein Urlaubsantragsschreiben, das Sie kostenlos herunterladen und für Ihren bezahlten Urlaub oder jede andere Urlaubsart, die Ihnen zusteht, anpassen können.
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Der Mutterschaftsurlaub
Artikel L1225-17 des Arbeitsgesetzbuches sieht vor, dass eine schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub hat, der aus einem vorgeburtlichen Urlaub von 6 Wochen und einem nachgeburtlichen Urlaub von 10 Wochen besteht. Diese Zeiträume können je nach Bestimmungen bestimmter Tarifverträge variieren.
Der Vaterschaftsurlaub
Nach der Geburt seines Kindes oder des Kindes, mit dem er in einer Lebensgemeinschaft lebt, hat jeder Arbeitnehmer das Recht, seinem Arbeitgeber mindestens einen Monat vor dem gewünschten Urlaubsdatum ein Schreiben für den Urlaub zuzusenden. Dieser Urlaub von 11 aufeinanderfolgenden Tagen kann auf 18 Tage für Mehrlingsgeburten verlängert werden und darf nicht über die vier Monate nach der Geburt des/der Kindes/Kinder beantragt werden.
Der Elternzeiturlaub

Dieser unbezahlte Urlaub kann jedem Arbeitnehmer gewährt werden, der dies wünscht, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes unter 16 Jahren. Er hat eine Dauer von 1 Jahr und kann zweimal verlängert werden, darf jedoch nach dem dritten Geburtstag des Kindes nicht mehr gewährt werden. Ein Urlaubsantragsschreiben muss mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen gesendet werden, und unabhängig von der Unternehmensgröße kann der Arbeitgeber diesen Urlaub nicht verweigern.
Der Urlaub für familiäre Ereignisse
Im Falle von Ereignissen in der Familie (Hochzeit, Tod, Geburt, krankes Kind, familiäre Solidarität…) sieht der Arbeitsgesetzbuch in den Artikeln L3142-6 und L3142-11 vor, dass jeder Arbeitnehmer mit Nachweis des Ereignisses Anspruch auf Urlaub hat, dessen Dauer 4 Tage nicht überschreitet. Das Schreiben für den Urlaubsantrag, das an den Arbeitgeber gesendet werden muss, sollte nicht nur das Abreisedatum, sondern auch die Dauer und den Grund für diesen Urlaub angeben.
Der Urlaub zur Unternehmensgründung
Der Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Arbeitsvertrag auszusetzen und einen Urlaub von 1 Jahr, der einmal verlängerbar ist, zu beantragen, um ein persönliches Unternehmen oder eine Gesellschaft zu gründen. Die erforderliche Betriebszugehörigkeit beträgt 24 Monate, die nicht unbedingt aufeinanderfolgend innerhalb des Unternehmens sein müssen.